— 129 — Muster 12. (Ausführungsbestimmungen §+ 26 Abs. 2). Zuwachssteuer-Vollbuch d.– .......................... in für das Rechnungsjahr 19 . DiesesBuchenthält................·...-........·......-...-.. Blätter, welche von einer mit dem Siegel des Unteræeichneten belegten Schmnur durchæogen sind. Geführt von ........ / den tten 19 (Name) (Name) (Dienststellung) (Dienststellung) Anleitung zum Gebrauch. 1. Die Zuwachssteuer ist nach erfolgter Festsetzung sofort durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 5 und 9 einzutragen; die Spalten 11 bis 13 sind nach Zahlung der Steuer auszufüllen. 2. Die Herabsetzung des Solls kommt in den Spalten 6 und 7 zur Darstellung. In die Spalte 6 sind diejenigen Beträge einzutragen, welche lediglich infolge anderweiter Festsetzung der Zuwachs- steuer in Abgang kommen. In der Spalte 7 kommen die Beträge zum Ansatz, welche erlassen oder niedergeschlagen worden sind. « Zwischen den einzelnen laufenden Nummern ist ein entsprechender Raum für etwaige weitere Eintragungen in den Spalten 6 und 7 (bei mehrfacher Herabsetzung des Steuersolls) und 11 bis 13 (bei Teilzahlungen) zu lassen. · 4. Ein Zugang des Steuersolls infolge anderweiter Festsetzung oder Nacherhebung ist unter beson— derer laufender Nummer zu buchen. 5. Der Anhang dient zum Nachweis der erstatteten (zurückgezahlten) Zuwachssteuerbeträge. Spalte 9 des Anhanges kann zur Angabe der Stelle benutzt werden, an der die erstatteten Beträge kassen- s mäßig in Ausgabe nachgewiesen worden sind. " Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt. 227