— 140 — stehen, kann der Steuerpflichtige an Stelle der im 8 14 Ziffer 3 bezeichneten Aufwendungen die Feststellung der Er- höhung des Ertragswerts hierneben beantragen (§ 15). Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Orts.............................·.......-...-..·... Datum: Name: Nach § 50 des Gesetzes werden die Nichteinreichung der Zuwachs- steuererklärung oder wissentlich unrichtige Angaben, welche geeignet sind, zu einer Verkürzung der Steuer zu führen, mit einer Geldstrafe bis zum vierfachen Betrage der Zuwachssteuer bestraft.