— 150 — 3. Bersicherungswesen. Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die Landesbehörde. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 21. Oktober 1910 bestimme ich auf Grund des § 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen daß bis auf weiteres der Beerdigungsverein der Verkehrsbeamten und deren Anwärter in Aschaffen- burg, obgleich er seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Bayern hinaus erstreckt durch die Königlich Bayerische Landesbehörde beaufsichtigt wird. *r' Berlin, den 24. März 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. 4. Zoll= und Steuerwesen. Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Zeugnissen über die chemische Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoffauszügen ermächtigten wissenschaftlichen und Fachanstalten. Ermächtigt worden ist: Schweden. die Chemische Anstalt in Kalmar. Bemerkung. Der deutsche Text des mit der Schwedischen Regierung vereinbarten Vordrucks für die Untersuchungszeugnisse hat folgenden Wortlaut: Zeugnis über die chemische Untersuchung einer zur Ausfuhr in das deutsche Zollgebiet bestimmten Sendung von Gerbstoffauszügen. I. Bescheinigung. Zur Erlangung der günstigsten Zollbehandlung für die nachstehend verzeichneten (Zahl und Art der Packstücke) enthaltend en Aus- zug,hergestelltinderFabrikdesin...........»...».. .··................. wird hiermit bescheinigt, daß die unterzeichnete Staatsbehörde: 1. jedes der zu der Sendung gehörigen Packstücke nach und Feststellung der Gleichartigkeit des Inhalts' — us diger amtlicher Uberwachung aus den gleichen Fabrikvorräten und nach Entnahme einer Probe a- jedem einzelnen Packstück“ . . den zur Füllung verwendeten Fabrikvorräten mit dem amtlichen Verschlusse versehen, Vorführung in gefülltem Zustand Vornahme der Fuͤllung unter stän— * Nicht Zutreffendes durchstreichen,