— 211 5. Wie hoch war der gemeine Wert des Grundstücks uUu. . it des Erwerbes, falls hierfür ein zu Jeicht vereinbart oder nicht mehr zu er- mitteln ist, h) am 1. Jannar 1885, falls der Erwerbsvor- gang vor diesem Zeitpunkt liegt? Die Grundlagen der Wertangabe (Kauf- preise anderer Grundstücke, die sich zur Ver- gleichung eignen, Ertragswerte, amtliche Wertermittelungen) sind möglichst beizufügen. 3. 4 Kommis nicht in Frage, da der Kreberb nicht vor dem 1. Jamttdr 1885 gelegpen und ein d) Eriverbspreis vereinbart und nachueisbar ist. B. Veräußerungspreis. Wie hoch ist der gegenwärtige Veräußerungs- preis? Etwa in dem Preise enthaltene oder außer- dem verabredete Nebenleistungen sind nach Art und Wert anzugeben. Unfaßt der zu 1 angegebene Veräußerungspreis auch Erzeugnisse, Maschinen (§ 10), Mobiliar, Inventar usw. (§ 13) und wieviel ist auf jede Art dieser Gegenstände gerechnet? Haben Sie die Kosten der Veräußerung und Übertragung übernommen und bezahlt (§ 22 Ziffer 1) und in welchem Betrage? Die Höhe der einzelnen Posten ist tunlichst durch Belege nachzuweisen. Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb- lasser) für eine (nach dem 1. Jannar 1911 ent- standene) Wertminderung Ihres Grundstücks eine Entschädigung erhalten (§ 23)2 Welcher Betrag dieser Entschädigung ist nicht zur Beseiti worden? seitigung des Schadens verwendet Wer hat die über he z die Zahlung der Wertzuwachssteuer 2. Ja, Zusammen 1. 160 000 A (76 000 ¾ bar. 75 000 A Hipo- lhekeniibernahme). 168 000 M., #d z#cdr# fiür den Viehbestaond (2 Pferde, 7% Küe, 2 k der, 5 Srihocene) fir landivirtschaftliche COerdite einschließlich einer Huchksel- schmesdemaschene ... färFUMsUMaUdeonryäte fiir den Waldbestand. fiir amdere Ereugnisse (Oost- bäume).. .... 7500 77 2 000 100% „ 5000 „ 2 500 „ 3. 10 Nabe dem 49enten Nord in Ostheim eine PVermittelunqsgebiihr vonn ½ vom Hundert des Per- äußerumgspreises eugesuqt und laitt beiliegender Quittung auch geæahlt (760 A); diese Gebuũihr isk ortsüblich. Die sonstigon Kosten Natte der Käufor æu tragen. Im Janttar 1I911 mufsßte ich im Zaibamgsenteiqnungs- veryalren zum SBau der Kreisstraße von Ochönate nuch Postdorf 56 c 10 cqm Ackerlamd am den Kreis abtreten. 70 erhzelt eine Entschädiqung von 5000 4 und ewar 000 AM fuir die entoiqnete Flũche, 2000 AM als Ersate für die Wertminderumꝗ des æeuriickgebliebenen Teiles, insbesondere füir die durch den Straßenbau nötig gerwordene Verlequng eines Feldivegs. Die Verlegumqg des Feldioegs ist Zzteischen mit einem Kostenate/tanck von 600 M ausgefürt worden. Nicht eæur Boseitiqumgꝗ des Schadens verwendet sind also 1600 M. 5. Ich.