— 212 C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.) 1.5). Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der Veräußerung Bauten, Neubauten oder sonstige dauernde besondere Verbesserungen, die der bis- herige Eigentümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen haben (§ 14 Ziffer 3)2 2. Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigen- tümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) für diese Bauten und Verbesserungen gemacht? Für jeden Bau und jede sonstige Ver- besserung ist der Betrag der Aufwendung und der Zeitpunkt, in welchem sie gemacht ist, an- zugeben (bei Bauten und Umbauten der Zeit- punkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und, soweit eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt der gebrauchsfertigen Herstellung). Die Be- lege sind tunlichst beizufügen. Hierunter sind nicht anzuführen a) zur Wiederherstellung von Baulichkeiten verwandte Beträge aus Versicherungen, falls die wiederhergestellten Baulichkeiten bereits bei dem Erwerbe seitens des bis- herigen Eigentümers oder seiner Eltern (Voreltern, Erblasser) bestanden, b) Aufwendungen, die der laufenden Unter- haltung von Baulichkeiten oder der lau- fenden Bewirtschaftung von Grundstücken dienen, c) Aufwendungen, die auf Erzeugnisse des Grundstücks, Maschinen, Mobiliar, Inventar und dergleichen gemacht sind. 3.-) Hat sich der Wert der Bauten, Umbauten und sonstigen Verbesserungen (§ 14 Ziffer 3) innerhalb der Besitzzeit im Werte gemindert, bejahendenfalls um wieviel? *) Aufwendungen, die vor dem 1. Januar 1885 liegen, sind auch dann nicht anzugeben, wenn der Erwerb vor dem 1. Jannar 1885 stattgefunden hat. « Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind nur di Aufwendungen anzugeben, welche auf das Teilgrundstück entfallen. **) Beim Übergange des Bergwerkseigentums sind hier ins- besondere die bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten aufzuführen. . ««·)DieseFrageiftfürbergmännifcheBersuchssundAus- richtungsarbeiten nicht zu beantworten. 1 Im Jalire 1895 Rabe 2ch das Wirtschaftsqebänd de#reh Ambatt eines Stalles vergröhert. 5) u Jahre 1900 Rabe ich für rund 4 a Wien, e#ne Becsserungsanlace autsgesosirt. c) Im Jae 1902 st eine 2 AMorgen 9roße Fla, ertraqlosen Odlamdes in Ackerboden tumgerandel uworden. d) Im Jahre 1909 ist das von mir miterworben- Wohnhaus durch Brand teiliueise zerstört u90 im gleichen Jahre wiederhergestellt iworden. æ) Die Aufiendungen für den Anbau des Stalle im Jahre 1896 beliefen sich nach Abeug do Auslagen für Zubelör von 100 M. auf 4 200 . 5) Die Pervdssertengsamage Fostefe J. 500 % Die Kosten der Ferbesserung des Füheren 04. kandes betfricgen. . 850 (/. d) Die Kosten f#die WMecderkerstellkeno des in Jahre 1909 durch Brand beschũdigten Gebadue betrugen nach Abeug der erhaltenen Brand. entschädigung von 4000 MA. noch 1250. Die Abrechnun mit den Batunternehmern sorvie die Quittumgen iiber die weiteron Zahlungen sind beigefũüigt. · Dev-Weytdesausmememwazdezamdnbau des-IMME-MEMMMMMEOZIESDEMMBock-« F.Deø«-4MWdass-Med-waaJWlsBcläW jetztetwasOOÆwenjgesswertseiw Von den Kosten der Beiũsserunmgsanluge werden uwegen ein getretener Wertminderumg 800 AMA abaæuæieheon vein.