— 213 — 4. Beim Bau einer Eisenbahn im Jahre 1907 habe —— sss eien Peirag bon 2 000 J1K be2anlt. Aufwendungen, Leistungen und Beiträge * ——–iees Eigentümer oder seine Eltern (Voreltern, Erblasser) während ihrer Besitzzeit für Straßenbauten, andere Verkehrsanlagen ein- schließlich der Kanalisierung, sowie ohne ent. sprechende Gegenleistung und Verzinsung für sonstige öffentliche Einrichtungen gemacht (§ 14 Jiffer 4)2 Ziff 8 jede Aufwendung ist ihr Betrag und der Zeitpunkt, in dem sie gemacht ist, tunlichst durch Belege nachzuweisen. Anmerkung. a) Soweit der aus dem Grundstück erzielte Jahres- a) Der Erirag Meises C’ackstückks (RKoherfrag nach ertrag hinter 3 vom Hundert des Erwerbspreises zuzüglich der nach § 14 Ziffer 1 bis 3 zulässigen Anrechnungen zurückbleibt, ist der Veräußerer be- rechtigt, den Abzug des Fehlbetrags für längstens 15 zusammenhängende, nach dem 1. Januar 1885 liegende Jahre hierneben zu beantragen. Die Höhe des Fehlbetrags ist für jedes einzelne Jahr tunlichst durch Belege nachzuweisen (5 22 Ziffer 2). . b) Der Steuerpflichtige ist berechtigt, an Stelle der 4prozentigen Verzinsung der unter C 4 ange- gebenen Aufwendungen für 15 Jahre die Hinzu- rechnungen des § 16 des Gesetzes für die ge- samte Zeit seit dem Erwerbe, längstens seit dem 1. Januar 1885 auch für die unter C 4 ange- gebenen Aufwendungen hierneben zu beantragen (6 14 Ziffer 4 Satz 3). . « e) Soweit es sich um die Verbesserung von Flächen handelt, die aus Moorland, Sumpfland, Od— oder Heideland bestehen, kann der Steuerpflichtige an Stelle der im 8 14 Ziffer 3 bezeichneten Aufwendungen die Hinzurechnung der Erhöhung des Ertragswerts hierneben beantragen (7 15). 45%9 der Werötengsscosten) unter Erechn0 des Mietwerts der eigenen Wohnungꝗ beirteg im dJalire 1896 infolqe Hagelschlaꝗqs nur 1000M. im Jahre 1896 infolge Mißernte nur. 1200.A. Die Ertragsausfũlle sind durch PVersicherumgen nicht Heckeche k. beantrage 4529 des Ferlbefrags füir deese 2 Jalre. Zum Belege für meine Angaben lege ich die Wirtschaftsbiicher vor. c) Für de Ferbesserteng des Odlandes beantrage ich die Hineurechnung der Erhõöhumg des Ertragsierts amstatt des Betrags der Aufrendungen. Die 2 Morgen haben früher keinen Ertrag geliefert, jetæt lieforn sie einen durrchschmttizchen Jahreserfrag von 100 JX. Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Ort: Oberho Gemeinde Schönau, Datum: den 5. Maa 19711. Name: Albrecht Otto. Nach § 50 des Gesetzes werden die Nichteinreichun der Zuwachsstenererklärung oder isench kreschn derhe- en welche geeignet sind, zu einer Verkürzung vern euer zu führen, mit einer Geldstrafe bis zum achen Betrage der Zuwachssteuer bestraft.