— 216 A. Erwerbspreis) 1. Wann haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erblasser) das Grundstück erworben? 2.“) Welcher Preis wurde hierbei vereinbart? Die diesen Preis nachweisenden Ur- kunden sind tunlichst beizufügen. Etwa in dem Preise enthaltene oder außerdem ver- abredete Nebenleistungen sind nach Art und Wert anzugeben. 3. Umfaßt der zu 2 angegebene Erwerbspreis Er- zeugnisse des Grundstücks, Maschinen (§ 10), Mobiliar, Inventar usw. (§ 13) und wieviel wurde auf jede Art dieser Gegenstände gerechnet? 4. a) Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb- lasser) die Erwerbskosten ganz oder teilweise getragen? b) Wie hoch waren diese einschließlich der orts- üblichen Vermittelungsgebühr? Die Frage zu b ist nur zu beantworten — unter Vorlage der Belege —, wenn die Erwerbskosten mehr als 4 Prozent des zu 2 angegebenen Preises unter Abzug des Betrags zu 3 betragen haben. 5. Wie hoch war der gemeine Wert des Grundstücks a) zur Zeit des Erwerbes, falls hierfür ein Preis nicht vereinbart oder nicht mehr zu er- mitteln ist, b) am 1. Januar 1885, falls der Erwerbsvor- gang vor diesem Zeitpunkt liegt? Die Grundlagen der Wertangabe (Kauf- preise anderer Grundstücke, die sich zur Ver- gleichung eignen, Ertragswerte, amtliche Wertermittelungen)sind möglichst beizufügen. 2. Kommt nicht in Frage, da der Eriverbspreis n I. Mein Vater hat das Grundstüch am I. Mai 15, unbebaut er2borben. /. höher iwwar als der Wert des Grundstüchks 1. Jankar 1885 und da de Zinsvergqiins 4½ unter O Anmerkung a nicht beanspruccht 2od 4. Kommt nicht in Frage, da als Ercerbsweis 7 Wert am I. Jamuar 18686 gilt. a) — 6) Nach der beiliegenden Zusammeonstellumg un fiir Grundstiicke in der gleichen Gegend un den 1. Januor 1886 herum durclischmiisi LAMA für das qMT geæahlt coorden. Der - mezrne Wert mesnes Grundstück# am I1. Jamu 1885 r2o#rd au 1 .X / das ꝗm Schadte: sein. B. Veräußerungspreis. 1. Wie hoch ist der gegenwärtige Veräußerungs- preis? · Etwa in dem Preise enthaltene oder außer- dem verabredete Nebenleistungen sind nach Art und Wert anzugeben. *) Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind die Fragen zu 2 und 4 für das Gesamtgrundstück zu beantworten unter Angabe der Größe dieses Grundstücks. Gleichzeitig ist, wenn Frage 5 nicht beantwortet wird, hierneben anzugeben, wie hoch Sie den Erwerbswert des jetzt veräußerten Grundstücks im Verhältnis zum Erwerbspreis des Gesamtgrundstücks schätzen. **) Die Frage ist nicht zu beantworten, wenn Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erblasser) das Grundstück vor dem 1. Januar 1885 erworben hatten, sofern Sie nicht die Zins- vergünstigung unter C Anmerkung a in Anspruch nehmen. 7. 290 000 JK.