— 217 — zt der zu 1 angegebene Veräußerungspreis 2 Lim ane geugnas, Maschinen (5. 10), Mobiliar, Juventar usw. (§ 13) und wieviel ist auf jede Art dieser Gegenstände gerechnet? aben Sie die Kosten der Veräußerung und bertragung übernommen und bezahlt (§5 22 Ziffer 1) und in welchem Betrage? . Die Höhe der einzelnen Posten ist tunlichst durch Belege nachzuweisen. 1. Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb- lasser) für eine (nach dem 1. Januar 1911 ent- standene) Wertminderung Ihres Grundstücks eine Entschädigung erhalten (8 23)? Welcher Betrag dieser Entschädigung ist nicht zur Beseitigung des Schadens verwendet worden? 5. Wer hat die Zahlung der Wertzuwachssteuer übernommen? 2. Ja, Schlächterei mit elelctrischem Betriebe. Für die maschemnelle Pinrichtung und das æeur Schlùchterei Dekörie PMevenfar zottrde ein Preis von 10000 M bereinbart, der dem Werte dieser Gegenstũnde ent- gpricht. Fur die Dherlassung de- Kunchschaft sind 5 000 M gerechnet, die in dem Gesamtwmeis mit- enthalten sind. Ich mußte mich dafiir bei einer Vertragsstrafe von 000 A verpflichten, in Buch- hole Keine Schlächrerei 2c#eder eu erösfnen. 3. Ich habe an den Grundstücksmakler Hoch in Berlin dee Vermettel##ngsgebäher von 1 v. H. des Verkaufspreises geæahlt. Alle anderen Kosten Rat der Käufer übernommen. Quittunqg iiber meine Zahlung an Hoch liegt bei. Die Gebüilir ist orts- üblich. 4. Ja. Im Februar 1911 ist infolue Höherlequngꝗ der Strabe eine Wertminderungꝗ eingetreten, fuüir die ich 6000 AMA. Entschädigumg erhalten habe. 2000 M. habe ich ærr Beseitiqumg des Schadens aufgervendet; nicht veriwendet sind daher 8000 M. 6. Der Käufer Mexger. C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.) 1.5) Befinden sich auf dem Grundstück zur Zeit der Veräußerung Bauten, Neubauten oder sonstige dauernde besondere Verbesserungen, die der bis- herige Eigentümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) während ihrer Besitzzeit vorgenommen haben (§ 14 Ziffer 3)2 2. Welche Aufwendungen haben der bisherige Eigen- tümer oder dessen Eltern (Voreltern, Erblasser) für diese Bauten und Verbesserungen gemacht? Für jeden Bau und jede sonstige Ver- besserung ist der Betrag der Aufwendung und der Zeitpunkt, in welchem sie gemacht ist, an- zugeben (bei Bauten und Umbauten der Zeit- punkt der behördlichen Gebrauchsabnahme und, soweit eine solche nicht besteht, der Zeitpunkt der gebrauchsfertigen Herstellung). Die Be- lege sind tunlichst beizufügen. Auswendungen, die vor dem 1. J 1885 li ' . « . 5 liegen, sind auch dann nicht anzu jeben wen Vanuar gen, los: stattgesunden "4 beu, iu der Erwerb vor dem 1. Jannar Bei der Veräußerun ’ « « - die Auf eines Teilgrundstücks sind nur enkfaluswendungen anzugehen welche auf das Teilgrundstück S— Beim Übergange des Bergwerkseigentums find hier ins- besondere di innis auszuntereedie bergmännischen Versuchs= und Ausrichtungsarbeiten J. a) Im Jahre 1900 hat mein Valer auf dem bis- her unbebauten Grundstiich ein vierstöckiges Wohnhauus gebaut. 5) 1 Jalme 1906 habe ich einen Anbau tem Betrieb einer Schldächtere errichtet. 2 a) Das Wohnhaus Kostete 3 Jahre 1900 scaldssel- fertig .... 160 000 M 5) Die Kosten des Anbanues im Jane 1905 betriegen. 12 000 „ Die Schlußabrechnumgen mit dem Architekten Zimmoer in KRarlsdorf umd dem Baumeister Winter in Buchholaæ füge ich eur Einsichtnahme bei. 88*