Anlage F. Verzeichnis den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen“) Stellen. J. Bei sämtlichen Verwaltungen. A. Kanzleibeamte. Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanz- leiassistenten, Kanzleidiätare, Kopisten, Lohn- schreiber usw.), mit Ausnahme der Stellen dieser Art bei der Reichskanzlei, dem Chiffrierbureau des Auswärtigen Amts, den Gesandtschaften und Konsulaten sowie der Stellen der Diätare und des vierten Teiles der etatsmäßigen Sekretäre der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts. B. Unterbeamte. Botenmeister, Dr Hausinspektoren (soweit sie zu den Unterbeamten gehören), Aufseher (Magazin-, Bau= und andere Aufseher), Diener (Bureau-, Haus-, Kanzlei-, Laboratorien. Kassen-und anderre ait Diener und Boten), u nahme Präparatoren, er Pr - weni Hausmänner und Haus- "eser echte Kastellane, Gesandt- Ofenheizer. #. schaften Portiers, Pförtner, Türsteher, Konsulaten. Wächter und Nachtwächter, Wärter (Arrestwärter, Aufwärter, Bahn-, Brückenwärter, Haus- aufwärter, Kasernen-, Kranken-, Lampen-, Lauf-, Lazarett= und andere Wärter), II. Reichsamt des Innern.) 1. Kaiserliches Statistisches Amt und Schiff. vermessungsamt: - Mittlere Beamte. Sekretariatsassistenten“) mindestens zur Hälfte. 2. Kaiserliches Gesundheitsamt: Unterbeamte. Hofinspektor. 3. RKaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Vorstmirtschaft: Unterbeamte. Materialienverwalter. 4. Kaiserliches Kanalamt zu Kiel. a. Mittlere Beamte. Sekretariatsassistenten.) mindestens zur Kanalschreiber Hälfte, Baggermeister (sofern die erforderlichen tech- nischen Kenntnisse nachgewiesen werden), Materialienverwalter, "* Oberlotsen, Obermaschinisten, “ Hafenmeister, * Oberschleusenmeister, Erste Maschinisten, Lotsen, mindestens zu einem Drittel, 9. Schleusenmeister, Schiffsführer, Maschinisten, mindestens zur Hälfte. *) Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern usw. ausschließlich vorbehalten, soweit bei den einzelnen Gattungen von Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. *“) Im Abschnitt II sind die Stellen, die den Militäranwärtern usw. vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich sind, mit einem bezeichnet. Stellen, die nur den anstellungsberechtigten Deckoffizieren und den Militäranwärtern der Marine vorbehalten sind, sind mit einem bezeichnet. *#*) Die Sekretariatsassistentenstellen bilden nicht den Üübergang zu den Sekretärstellen.