304 Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind. (Siehe § 12 Abs. 2 und Nr. VII der Erläuterungen zu § 12 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Rerchs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern usw.) Nummer des Stellen- verzeichnisses, Anlage F. Bezeichnung der Behörden, bei denen die Stellen vorhanden sind. Bezeichnung der Behörden, an die die An— meldungen zu richten sind. — Bemerkungen. J. J. Lu. II. Auswärtiges Amt in Berlin. Reichs-Justizamt in Berlin. Reichsgericht in Leipzig. Reichsschatzamt in Berlin. Kaiserliche Technische Prüfungsstelle. Reichs-Kolonialamt in Berlin. Reichs-Eisenbahnamt in Berlin. Rechnungshof des Deutschen Reichs in Potsdam. Reichsamt des Innern in Berlin. Kaiserliches Schiffsvermessungsamt, Kaiserliches Statistisches Amt, Kaiserliche Normal-Eichungskommission, Kaiserliches Gesundheitsamt, Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Kaiserliches Patentamt, Reichs-Versicherungsamt, hysikalisch= Lechnische Reichsanstalt, aiserliches Kanalamt, Kaiserliches Aussichtsamt für Privatver= sicherung. Der Staatssekretär des Aus- wärtigen Amts in Berlin. Der Staatssekretär des Reichs- Justizamts in Berlin. Der Präsident des Reichs- gerichts in Leipzig. Der Staatssekretär des Reichs- schatzamts in Berlin. Der Vorstand der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle. Der Staatssekretär des Reichs- Kolonialamts in Berlin. Der Präsident des Reichs-Eisen- bahnamts in Berlin. Der Chef-Präsident der Königlich Preußischen Oberrechnungs- kammer in Potsdam. Der Staatssekretär des Innern in Berlin. Die Vorsteher dieser Behörden. Die Kanzleibeamten des Reichs-Kolo- nialamts ergänzen sich aus den etats- mäßigen Kanzlei-= beamten der den Zentralbehürden nachteordneten Be- ör Die Kanzlelbeamten des Reichsamts des Innern ergänzen sich aus den etats- mäßigen Kanzlei- beamten der dem Reichsamt des Innern nachgeord- neten Amter.