– 367 — Hauptamtsbezirrt. —□□□ Muster 12. (A. B. § 22.) Steuerhebestelle- – ('. 2. O. 19,) Leuchtmittelsteuer-Anmeldungsbuch. Enthält.. Blätter, die mit einer an— gesiegelten Schnur ditrchæogen sind. Geführt von: ................................... ,den,......«"19....... (Siegel.) Anleitung zum Gebrauch. 1. Für jede Leuchtmittelfabrik und jedes Steuerlager ist eine besondere Abteilung anzulegen. 2. In das Leuchtmittelsteuer-Anmeldungsbuch sind sämtliche Steueranmeldungen sofort nach ihrer Abgabe bei der Hebestelle in die Spalten 1 bis 3 einzutratcn. f gen sof ch ih 9 3. Die Steueranmeldungen für die letzten Tage eines jeden Vierteljahrs sind, auch wenn sie erst im nächsten Vierteljahre bei der Hebestelle eingehen, noch im alten Anmeldungsbuche nachzuweisen. 4 4. Die Spalten 5 und 6 sind in jeder Abteilung bis zum Schlusse des Vierteljahrs aufzurechnen. Die Schluß- summen für das 1., 2. und 3. Vierteljahr sind in das nächste Vierteljahr zu übertragen und dort mit aufzurechnen. 5. Der Kassenpfleger hat die Angaben der Spalten 2 bis 7 und 9, die Aufrechnung der Spalten 5 und 6 sowie die richtige Ubertragung der Schlußsummen nachzuprüfen und dies in dem Buche ersichtlich zu machen. 61“