— 375 — Direktivbezirk &&&II Muster 16. (A. B. 8§ 50.) Hauptamtsbezrk —: Rechnungsjahr 19 GEinnahmen aus der Teuchtmittelsteuer. Anleitung zum Gebrauch. 1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiv- behörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 2. Die Einnahmen sind nach den Einnahmebüchern einschließlich der Nacherhebungen und abzüglich der Er- stattungen für unrichtige Erhebungen usw. nachzuweisen; als Absetzungen sind die im Laufe des Rechnungsjahrs auf Grund des § 28 gezahlten Steuernachlässe und Vergütungen in Übereinstimmung mit den Einnahmeübersichten anzugeben. 62*