Beilage Ur. 36 des Zentralblatts für das Deutsche Reich Versicherungs wesen. Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, festgesetzt auf Grund des § 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 385 und 1903 S. 233). Veränderungsnachmeis zu den Veröffentlichungen im Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910. Anhang zu Nr. 59. Nach den Mitteilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte. Abgeschlossen am 20. Juni 1911. —— —.— Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, für Personen im Alter von Bezirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren männliche weibliche männliche weibliche 4B4à44 4282 Königreich Preußen. Regierungsbezirk Stettin. (Vom 1. Oktober 1911 ab.) Stadtkreis Stettin .. 3 — 11501140 1 — Gemeindebezirke Züllchow, Bollinken, Frauevdor Gotlon und Pommerensdorf 2 71 1 — Der übrige Teil des Reg erungsbezirkes 2 10 1 30 1100 090 Regierungsbezirk Stralsund. (Vom 1. Januar 1912 ab.) Stadtkreis Stralsund und in der Stadt Greifswald 2 50 1 401 1 dO Der übrige Teil des Regierungsbezirkes . 210.120—80——60 Regierungsbezirk Merseburg. Kreis Liebenwerde . 2——120120—80 (vom 14. Juli 1911 ab) 65