22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. — 426 — In dem Stichwort „Löffel“ ist in Abs. 1 der Ziffer 3b der Vertragssatz „#r 30“ zu streichen und dafür zu setzen: „mit japanischem Lack (urushi) fein bemalt, vergoldet, bersilbert oder bronziertk — anckere hierher gehörige feine Lòsfel. In demselben Stichwort ist am Schlusse der Ziffer 3b * „mit japanischem Lack (urushi) lackiert.. .. 1 — 1 r. 20“. In dem Stichwort „Luxusgegenstände“ ist der Zifer 4 anzufügen: „mit japanischem Lack uuoli) lackiert oder damit fein bemalt, vergolaet, versilbert oder bronzierk — v AW. In dem Stichwort „Masken“ ist am n Schlusse der Zifer. 4 einzuschalten: „Mäat Japanischem Lock (uuse) lackiert oder damit fein bemalt, vergoldet, versilbert . oder bronaiert... . — 20“. In dem Stichwort „Matten“ ist dem zweiten Absas der Ziffer 1 vor dem Hinweise folgende Vertragsbestimmung anzufügen: „Binsenmatten, andere als grobe, im Stück oder abgepaßt. . . 1 — 19 12“. Das Stichwort „Messingwaren“ ist am Schlusse der Ziffer 2b durch folgende Vertragsbestimmung zu ergänzen: „Merher geörige Waren ates gegossenem Mess, mit japanischem Lack (/u J lackiert Das Stichwort „Möbel * “ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen: a) In Ziffer 2a 4 ist hinter der Vertragsbestimmung zu Abs. 1 nachstehende weitere Ver- tragsbestimmung aufzunehmen: „andere Möbel und Möbelteile aus Holæ, mit japanischem Lack (uvushi) lackiert — 1220“. b) In derselben Ziffer ist am Schlusse vor der Anmerkung der Vertragssatz vv 30“ zu streichen und dafür zu setzen: „mit japanischem Lack (urushi) lackiert oder damit fein bemalt, ver goldet, versilbert oder bronziert .. ....... .. v 20 v 30. — v 26“. v 20 v 30. andere In dem Stichwort „Nadeln ist der giffer 2d folgende Anmerkung anzufügen: „Anmerlung zu 24. Nadeln as Holz, die mit Fapanischem Lack (urutsi) lachiert oder damit fein bemal“, vergoldet, versilbert ocker bronsier! sindd, unterliegen vertragsmũßig einem Sollsatze von 20 AM fuir 1 de.“ In dem Stichwort „Papier= und Pappwaren“ ist die Ziffer 8à 1 am Schlusse durch folgende Vertragsbestimmung zu ergänzen: „Merder gehérige Waren, mit Japanischem Lach r*ie lackiert oder damit fein bemalt, vergoldet, versilbert oder bronziert. .. . ....... — OW« In dem Stichwort „Perlen“ ist hinter der Ziffer 3e 2 folgende Anmerkung einzuschalten: „ ä4 Mer# zu 3e 1 und 2. Perien aus Holsz, die mit Japanischem Lack (uruski) fein bemalkt, ver- goldet, versilbert, bronæiert oder lackiert sind, unterliegen verfragsmiabio einem Zollsatæe von 20 für 1 de.“ Das Stichwort „Rahmen“ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen: a) Am Schlusse der Ziffer 16 1 ist als Vertragsbestimmung einzuschalten: „mit Japamischem Lack (urush#) lackierk I —-I-».20« b) In Ziffer 1c 3 ist am Schlusse der Vertragssatz „v 30 zu streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: „alle mit Jjapanischem Lack (urtshi) kackierten ocder damit Fein bemalten, ver- #tdelen, versilberten oder bronsierken (mier Ausnahme der vorstelend in Zi##r1 genannten Rahmen aus Goldleisten) ......... — v 20 andere ierher gehörige kahmeen ... . — 530“. fFl dem Stichwort „Seile“ ist in dem Hinweis in gifer 7a am Schlusse vor dem Punkte ein- zufügen: „sowie die Anmerkung zu Strohgeflechte“.