— 426 — 34. In dem Stichwort „Stickereien“ ist in der Allgemeinen Anmerkung 5 zu Ziffer 1 dem zweiten Absatz am Schlusse folgende Vertragsbestimmung anzufügen: „Taschenf##cher ats Hahbufacgetbeben der m der Verfragsanmebung zu N. 401 bezeichnetfen 4% O werden verkragsmäaiy nicht ols besticht angeschen, toenm dié Stickerei nach Feiner Kichttng in meir als die Flache eines Gevierts von 6 cm Seitenlduge bedeckt.“ 35. In dem Stichwort „Strohgeflechte“ ist hinter dem Hinweis folgende Anmerkung aufzunehmen: „Anmerkung. Strohgeflechte, die nur vorgebleicht sind, sind wie ungebleichte zu behandeln.“ 36. Dem Stichworte „Strohseile“ ist am Schlusse der, Hinweis anzufügen: „S. auch die Anmerkung zu Strohgeflechte.“ 37. Hinter dem Stichwort „Sumachauszug“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: „Samachwachs (Japanwachs, eine Art Pflanzenwachs): in natürlichem Zustand, auch gereinigt . 73 10 5 . zubereitet (gebleicht, gefärbt, in Täfelchen oder Kugeln geformt usw. auch mit anderen Stoffen versetzt .. 247 15 æaubereitet (gebleicht, gefürbt, in Täfelehen oder Lugeln heformi usib 95 . — 510“. 38. In dem Stichwort „Taschentücher" ist die Ziffer 2, wie folgt, zu fassen: „2. aus anderen Gespinsten gewebt: aus Geweben der Nr. 4010 H 405 800 ates bgaegeweben der in der zk eu . 407 bereichneten 4 t —p.- — v 400 andere " . . .... — " 450 aus anderen Geweben, wie die betreffenden Gewebe. “ « Der Hinweis bleibt unverändert. Der Anmerkung ist als zweiter Absatz anzufügen: „Habutgetaschentcher der in der vorstehenden Zi#er 2 bezeichneten Art (D unterliegen vertragsmũßigꝗ einem Zuschlage von 5 v. H. zu dem Zollsatze von 400 füb 1 de, wenn sie mit einfuchen Sũumen ocker eimrelmen Mähten versehen sind.“ 39. In dem Stichwort „Teller“ ist der Ziffer 1b am Schlusse folgende Anmerkung anzufügen: „Aamerkung zu 1b. Feine Rölzer#e Teller, die mif japanischen Lach (#ertsii) Iackiert oder damät Fen bemalk, veryoldef, versilbert oder bronziert sind, unterliegen verrragsmaotig einem Sollsctze von 20 4 für 1 8 40. In dem Stichwort „Wachs“ sind in Ziffer 8 folgende Vertragsbestimmungen einzufügen: a) hinter dem ersten Absatz: „Japamoachs (Su#e#achtbachs) — 95“ b) hinter dem zweiten Aksatz: „Japantachs (S#machtracks) aubereitet ( gebleicht, gesarbt, in Täfelchen oder Kageln geformtf 1esto.) .. . . ..."....... II. eium für die Zollabfertigung. In Teil III 109 ist in der ersten Zeile der Ziffer 1 hinter „dicht“ unter Streichung des Bei— strichs einzufügen: „sein oder — bei Habutaegerweben — ein Gewicht von wenigstens 3 Momme auf die handelsiibliehe Geicebeeinheit (12,,2 9 auf 1 m Gewebeffdche) Raben und den inter legten Mustern entsprechen, ferner“. Berlin, Carl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.