— 468 — 2. Marine und Schiffahrt. Ergünzung der Bekanntmachung, betreffend das Verzeichnis der staatlich anerkannten technischen Lehranstalten für die Vorbereitung zur Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur, vom 26. Januar 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 27). Auf Grund des § 4 Ziffer 7 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 210) hat der Senat der freien und Hansestadt Hamburg in Hamburg im Ein- vernehmen mit mir die, eine Abteilung des staatlichen Technikums in Hamburg bildende „höhere Schule für Schiffsmaschinenbau" als technische Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 5 und 6 Abs. 2 a. a. O. für die Vorbereitung zur Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur anerkannt. - Berlin, den 1. September 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Lewald. Der fünfte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs ist erschienen. 3. Zoll= und Steuerweseun. —— Þeee Ûees Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Königreich Preußen. Erteilt: dem Zollamt 1 Ahlen im Bezirke des Hauptzollamts Münster die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1I über gußeisernes Kochgeschirr der Tarifnummer 782 für die Westfälischen Stanz= und Emaillierwerke A.G. vorm. J. & H. Kerkmann daselbst, auch wenn es unter Eisenbahn- wagenverschluß eingeht; dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Aus- fertigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide; der Zollabfertigungsstelle Brunsbüttelkoog (Benzinwerke Berlin-Charlottenburg) im Bezirke des Hauptzollamts Itzehoe die Befugnis zur Abfertigung von Rohbenzin, das unter Eisenbahnwagen- verschluß in Eisenbahnkesselwagen oder in Fässern mit Begleitschein I oder Begleitzettel eingeht; dem Zollamt II Bürnenville im Bezirke des Hauptzollamts Malmedy die Befugnis zur Be- scheinigung des Ausganges von Bier, für welches Abgabenvergütung beansprucht wird; dem Zollamt II Kohlscheid im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis, die im § 1 der Einfuhrscheinordnung genannten Fruchtarten zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein abzufertigen;: dem Zollamt 1 Lüdenscheid im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein; dem Hauptzollamt Pr. Stargard die Befugnis zur Abfertigung von Tabaklaugensendungen, die mit Begleitzettel oder Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Goldfarb daselbst eingehen.