— 517 — XXIII. Machtrag zum Verzeichnis der Nachbarpostorte, auf die der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt wird. Namen der Postorte. Namen der Postorte. Es treten in Nachbarortsverkehr: Bommersheim (Taunus) ....... mit Oberursel; Hausdorf (Kr. Neuroddhe mit Kunzendorf (Kr. Neurode), Ludwigsdorf (Kr. Neurode) und Neurode; Kürenz (Kr. Trier) .. ....... mit Trier; Neudorf (Eule) . .. ....... mit Reichenbach (Schles.); Nonnendamm b. Berlin ... . . mit Haselhorst und Spandau. 4. Versicherungs wesen. Bekanntmachung, betreffend die Beaussichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Juni 1911 bestimme ich auf Grund des § 3 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen, daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats beaufsichtigt werden, in dessen Gebiet sie ihren Sitz haben, nämlich A. Königreich Sachsen. Landesverein der Hilfsbahnwärter, Hilfsrottenführer und verpflichteten Arbeiter der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen mit dem Sitze in Chemnitz. B. Baden. Medizinal-Verband Weinheim mit dem Sitze in Weinheim. C. Sachsen-Meiningen. Schlachtvieh-Versicherungsverein Wallendorf, Lichte und Umgegend mit dem Sitze in Wallendorf. D. Schwarzburg-Rudolstadt. Leichenkasse zu Meuselbach. Berlin, den 18. September 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. 96