Privat-Lehranstalten. V. Großherzogtum Baden. Waldkirch: Erziehungsanstalt des Dr. Rudolph 1 Plähn. VI. Großherzogtum Hessen. Offenbach a. Main: Goetheschule unter Leitung des Reinhard Rau.u!) VII. Großherzogtum Sachsen. Jena: Erziehungsanstalt des Dr. Stoy unter Leitung des Dr. Leopold Sommer. VIII. Herzogtum Braunschweig. Blankenburg a. Harz: Lehr= und Erziehungsanstalt (Privatrealschule) von Wil- brand Rhotert, Braunschweig: Jahn'sche Realschule des Direktors Dr. Junker, Seesen a. Harz: Jacobson-Schule (Realschule und Realprogymnasium) unter Lei- tung des Dr. Nathan Fried- . land, « Wolfenbüttel! Samson-Schule unter Leitung des Professors Dr. Ludwig Tachau. IX. Herzogtum Sachsen-Meiningen. Salzungen: Privatrealschule von Heinrich Christian Wehner. X. Herzogtum Sachsen-Altenburg. Gumperda bei Kahla: Lehr= und Erziehungs- anstalt des Dr. Sieg- fried Schaffner unter Leitung des Dr. Alfred Schaffner. 555 XI. Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt. Keilhau: Erziehungsanstalt von Professor Dr. Otto Wächter. XII. Fürstentum Waldeck. Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trippen- bach (Progymnasialabteilung und Realschulabteilung mit kaufmän- nischem Rechnen und Unterricht in der Buchführung).) XlII. Fürstentum Renß jüngerer Linie. Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule unter der einstweiligen Leitung des Otto Sailer.) XIV. Freie und Hausestadt Lübeck. Lübeck: Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann. XV. Freie und Hausestadt Hamburg. Hamburg: Privatrealschule des Dr. T. A. Bieber, Stiftungsschule von 1815 unter Leitung des Professors Max Kutnewsky, Privatrealschule des Dr. A. Wichard Lange, Privatrealschule des Dr. Th. Wahn- schaff, Realschule der Talmud-Tora unter Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt, Realschule des unter Leitung des Direktors M. Hennig und des Dr. G. Tiede stehenden Paulinums, Pensionat des Rauhen Hauses. XVI. Elfaß-Lothringen. Bitsch: Institut St. Augustin (Bischöfliches Gymnasium) unter Leitung des Professors Dr. Fourer.2) 1) Die Berechtigung gilt auch unter dem am 1. Januar 1911 eingetretenen Leiter Rau. 2) Die Berechtigung gilt bis Michaelis 1918 einschließlich. 3) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen Schülern der Untersekunda auszustellen, welche die Schlußprüfung unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars auf Grund der Ordnung der Schlußprüfung für die elsaß-lothringischen sechsstufigen höheren Schulen (Progymnasien, Realschulen) vom 18. Mai 1901 bestanden haben. 92°