Erteilt: den Zollämtern II Augustenburg und Ekensund im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die Befugnis 1; dem Zollamt II Biedenkopf im Bezirke des Hauptzollamts Marburg die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen II; im Zollamt 1 Hameln im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim unter Aufhebung der bis- herigen Beschränkungen allgemein die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1) dem Zollamt II Lauenburg im Bezirke des Hauptzollamts Wandsbek die Befugnis zur Er- ledigung von Zündwarenbegleitscheinen für die Fabrik A. Schönfeld in Lauenburg. dem Zollamt I Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Aus- fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Cycaswedel im Veredelungsverkehr der chemischen Fabrik des Dr. Sachsse in Velten; dem Zollamt 1 Schneidemühl im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Er- ledigung von Ubergangsscheinen über Bier; dem Zollamt 1 Sonderburg im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg die Befugnis zur Er- ledigung von Zuckerbegleitscheinen J. Königreich Bayern. Die Übergangssteuerstelle Lengfurt im Bezirke des Hauptzollamts Aschaffenburg und das Steueramt Mainbernheim im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg sind aufgehoben worden. Erteilt: dem Steueramt Mainburg im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Schwerbenzin mit einer Dichte von mehr als 050 bis 0,70 einschließlich bei 15% C, das für die Aktiengesellschaft für Petroleumindustrie in Nürnberg auf der Eisenbahn in Kesselwagen oder in Fässern eingeht und vom Ausfertigungsamt speziell revidiert ist; der Steuerstelle Pöttmes im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Aus- fertigung von Tabakversendungsscheinen I. Königreich Sachsen. Erteilt: dem Nebenzollamt Außerst Mittel Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Be- fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über zur Wiederausfuhr bestimmtes englisches Jutegarn; dem Nebenzollamt Hartha im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Waren, die unter Packstückverschluß für den Kaufmann E. Hagenmüller in Hartha eingehen. Freie und Hansestadt Hamburg. Im Bezirke des Hauptzollamts Kuhwärder ist eine neue Zollabfertigungsstelle mit der Be- zeichnung „Zollabfertigungsstelle Elbtunnel“ errichtet worden. Dieser Zollstelle sind nachstehende Befugnisse beigelegt: 1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, Erledigung von Brannt- wein-, Salz-, Tabak= und Zuckerbegleitscheinen I und II, Erledigung von Leuchtmittel-, Schaumweine, Zigaretten= und Zündwarenbegleitscheinen. 2. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, Ausfertigung von Muster- pässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Einlaß von Fleisch, das über die Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafen- gebiet eingeführt wird; Untersuchung von ausländischem Wein. 3. Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und Branntwein- fabrikaten, eingesalzenen Gegenständen und Tabak; Bescheinigung des Ausganges von Kakaowaren und zuckerhaltigen Waren. Erteilung von Erlaubniskarten für ausländische Besitzer von Kraftfahrzeugen. Sämtliche Abfertigungen im Ubergangsverkehr ohne Einschränkung. mDie Befugnisse 3 bis 11, 13 bis 61, 63, 64 und 67 bis 74. -S OI 95*