Allgemeine Bezeichnung der Zuwachssteuerämter 1. Erbschaftssteueramt in Gera unter der „Fürstliches Zuwachssteueramt“. In den Stadtgemeinden Bückeburg und Stadthagen die Magistrate, im übrigen die Landratsämter in Bückeburg und Stadthagen. Für Stadtgemeinden mit Ausnahme der Stadt Schwalenberg, die dem Verwaltungsamt in Blomberg angegliedert ist, der Magistrat; für die Amtsgemeinden das Verwaltungsamt. Der Steuerdirektor in Lübeck. Das Generalsteueramt in Bremen. Steuerdirektor in Hamburg. Die Verkehrssteuerämter; in den Städten Colmar, Mülhausen, Straß- burg, Zabern, Diedenhofen, Metz und Saar- gemünd die Verkehrssteuerämter I. Bezeichnung 2. Fürstentum Bezeichnung Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll- und Steuerverein. Fürstentum Ministerialabteilung für Gewerbe- und Gemeinde- angelegenheiten. Fürstentum Regierung. Freie und Hanfestadt !Steuerbehörde. - Freie Hansestadt Oberzolldirektor. Freie und Hansestadt Steuerdeputation. Elsaß= Direktor der Verkehrssteuern in Elsaß-Lothringen.