— 645 — Muster 3. (Ausf.-Best. § 12.) Bestellbuch des Zigarettentabak= Zigarettenhüllen“ Herstellers zu über angekaufte Steuerzeichen für Zigarettentabak und Zigarettenhüllen im Rechnungsjahr 19 Anleitung zum Gebrauch. 1. Bei jeder Entnahme von Stererzeichen ist der Vertriebsstelle außer dem Bestellzettel das Bestellbuch vorzulegen (5§ 12 der Zigarettenstener= Ausführungebestimmungen, In diesem find die gewünschten Zeichen vom Käufer nach Zahl und Art in Übereinstimmung mit den Angaben des Bestellzettels einzutragen. 2. Hersteller dürfen ihren Bedarf an Steuerzeichen nur von der Vertriebsstelle beziehen, in deren Bezirke der Herstellungsbetrieb liegt. Steuerzeichen der Klassen 2a und 3 werden nur in ganzen Bogen, Steuerzeichen der Klassen 2b bis e auch in halben Bogen, Zuschlagsteuerzeichen auch einzeln abgegeben. 3. Steuerzeichen, für die gemäß §§ 21 ff. der Ausführungsbestimmungen durch Lieferung anderer Steuerzeichen Ersatz geleistet wurde, sind, soweit es sich nicht um Erzeugnisse handelt, die bereits in Abteilung 2 des Betriebsbuchs B oder C nachgewiesen waren, im Bestellbuch durch Eintragung in die betreffenden Spalten abzusetzen; die als Ersatz gelieferten Steuerzeichen sind wie gekaufte einzutragen. · · 4. Das Bestellbuch ist den Aufsichtsbeamten auf Wunsch vorzulegen. 5. Am Schlusse des Monats März ist das Bestellbuch durch Aufrechnung sämtlicher Spalten abzuschließen und durch Absetzung des vorhandenen Bestandes an Steuerzeichen der Verbrauch im Rechnungsjahre zu berechnen. Nach Übertragung des Bestandes in das Bestellbuch für das folgende Rechnungsjahr ist das abgeschlossene Buch der Hebestelle bis zum 15. April einzureichen.