— 2 — Dem mexikanischen Dollar werden die anderen im Geltungsbereiche dieser Anordnung orts- üblichen Arten des Dollar gleichgestellt. Der Umrechnungswert der anderen im Geltungsbereiche dieser Anordnung ortsüblichen Arten des Tael bestimmt sich nach dem Verhältnis, in welchem sie nach Gesetz, Staatsvertrag oder Handelsgebrauch zu dem Schanghai-Tael stehen. 83. 6 Diese Anordnung tritt am Tage der Veröffentlichung im Zentralblatt für das Deutsche Reich in Kraft. Hohenfinow, den 30. Dezember 1911. Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vizekonsul und Verweser des Konsulats in Charkow August Feigel zum Konsul in Charkow zu ernennen geruht. · Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Friedrich Jung zum Vize- konsul in Bluefields (Nicaragua) zu ernennen geruht. Von dem Kaiserlichen Konsul in Cagliari (Sardinien) ist Dr. Marchese Nicolino di Suni zum Konsularagenten in Sassari bestellt worden. Dem französischen Generalkonsul Paul Louis Charles Claudel in Frankfurt a. M. ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem französischen Vizekonsul Julien Renk Gabriel Vieilhomme in Danzig ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem Königlich Niederländischen Konsul Dr. W. Gumprecht in Swakopmund (Deutsch Südwest- afrika) ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem britischen Konsul Frederick R. Jolley in Rabaul (Deutsch Neuguinea) ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 2. Zoll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in der Sitzung am 14. Dezember 1911 beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen gebrauchten eisernen Wagenradreifen der Tarifnummer 799, die zerschnitten und als Eisen der Tarifnummer 785 wieder ausgeführt werden sollen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.