Ausfertigung. Erstattung von Stempel für Arbitragegeschäfte für den Mo- nat...·..........·..................-......-.-...·.- 19....-.·.....-. . (Der Erstattungsantrag ist in doppelter, der Auszug aus dem Arbitragebuch in einfacher Aus- fertigung für je einen Kalender- monat bis zum 10. des folgenden Monats einzureichen.) — 123 — Muster 9. (Ausführungsbestimmungen § 44.) De.-..·.....-........-........-.......-..........·..... überreiche in der Anlage einen Auszug aus Arbitragebuche für den Monat - 18. ., indem . . die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben bescheinige . AufGrunddiesesAuszugsbeantrage»..»........ gemäßTarifs nummer4adesReichsstempelgefetzesdieErstattungeinesStempel- betragsvon.........·»..-...................-.........·.......... . Mark gfennig. 19