— 147 — Muster 20. (Ausführungsbestimmungen SS 113, 122, 124, 134.) (Vorderseite.) Steuerkarte gültig auf die Zeit vo = 19— bis. 29— ausgestellt für ...................................................................................................... .in zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: gart, #se Lanrzeuge, —2 §ö — PonzellchbesPiesteungs urena aln Art der · » Juki-eignen vgråiåttiätlsämlzåsqkkånfålesx Mai-quellen Fähåzeeågäsn en Eigengewicht Klgenbesitzer 8 Mo in Buchstaben: Diese Steuerkarte ist hei der gentzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen und Fulsien, — mitzuführen und den Zzoll- und Steuerbeamten sowie den Pollzei- " eamten auf Verlangen vorzuzeigen. Zur Beachtung: Spätestens am 3. Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Steuer karte ist für den Fall der Weiterbenutzung des Kraftfahrzeugs von dem Eigenbesitzer die Ausstellung einer neuen Steuerkarte zu heantragen. (Rückseite.) Für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist auf die Giültigkeitsdauer dieser Karte die Beichsstempelabgabe mit—. M S Pf., in Suchstabe: — 22S Mark 3 Pfe 2 entrichtet worden. 2 2 — Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte V. der Bezirks- Slistecce. in............·............·...........·....·..·.·.......... — Eine Abgabe war Shierbei nicht zu erheben. — 2 2 — . t Z Nr. der Boezirksliste. "6| ............. ............... ,den....... 0V.....................· 19 r— " Auts iBtempel- ) . Anmeldungsbuchs. * k. : (Steuerstelle) ...... ..................·.............................·.. Nk............... des Elunahwebacbk7 abdruc "„ (Unterschritten Oberläßt der Elgenbesitzer das Grastiahrzeup auf Zeit einem anderen zu Besttz, Lur Beachtun . so hat auf diese Zelt auch der andere für selne Person eine Steuerkarte zu fösen, 9- bofern Sion mem bloß um eine unentgeltliche Uberlassung zum vorlbergehenden ebrauch handelt. « 22