— 161 — Muster 25. (Ausführungsbestimmungen §& 144.)                                           Liste des amts .......... über die von den Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesell- schaften mit beschränkter Haftung nach § 66 des Reichsstempelgesetzes einzureichenden Aufstellungen wegen der den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährten Vergütungen. Dieses Buch enthält Blätter, ccelcke von einer mck dem Siegel des Unter- Gefuhrt egeichneten belegten Schnur durchæaogen sind. eführt von ........................... , deUTMIIMW (Name) ———.—...x.Qç„ (,Name) (Dienststellung) «                                      Anleitung. 1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren. einzut 2. Für die Eintragung jeder einzelnen Gesellschaft ist eine Seite bestimmt. Zweigniederlassungen sind nicht einzutragen. 3. Bei Auflösung einer Gesellschaft ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt.