— 232 —                                    4. Zoll= und Steuerwesen. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.                                      Königreich Preußen. Der Ortsname „Rixdorf“ ist in „Neukölln“ geändert worden. Dementsprechend sind im Amter- verzeichnis auch die Eintragungen zu ändern, die sich auf das Hauptzollamt Rixdorf und seine Unter- stellen beziehen (zu vgl. S. 335). In Danzig-Neufahrwasser im Bezirke des Hauptzollamts Danzig ist die bisher mit dem Zollamt 1 Hafenkanal verbunden gewesene Zollabfertigungsstelle am Weichselbahnhof als selbständige Abfertigungsstelle (Grenzzollstelle) mit allgemeiner öffentlicher Niederlage errichtet worden und führt die Bezeichnung: „Zollabfertigungsstelle Weichsel-Bahnhof“. Ihr sind dieselben Befugnisse beigelegt worden, die das Zollamt 1 Danzig-Neufahrwasser Hafenkanal besitzt. In Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts in Neukölln ist vom 1. Februar d. J. ab für das der Deutsch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft in der Saalburgstraße am Teltowkanal bewilligte Privatteilungslager ein Zollamt 1. Klasse unter der Bezeichnung „Tempelhof Saalburgstraße"“ neu er- richtet worden. Diesem Amte sind beigelegt: die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Mineralölsendungen, auch in Eisenbahnkesselwagen oder Tankkähnen unter Raumverschluß; die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über Mineralölsendungen und die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Mineralölsendungen. Das bisherige Zollamt 1 Tempelhof führt fortan die Bezeichnung „Tempelhof Hafen“. In Thorn im Bezirke des Hauptzollamts Thorn ist die bisher mit dem Zollamt 1 Bahnhof verbunden gewesene Zollabfertigungsstelle an der Weichsel als selbständige Abfertigungsstelle (Grenz- zollstelle) errichtet worden. Sie führt die Bezeichnung: „Zollabfertigungsstelle a. d. Weichsel“ und hat folgende Befugnisse: Nr. 1, 5, 7, 12 und 13 aus Teil II Ziffer 3 der Anleitung für die Zollabfertigung; Aus- fertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zuckerbegleitscheinen I und II sowie Tabakversendungsscheinen I und II; Erledigung von Leuchtmittel-, Schaumwein-, Zigaretten= und Zünd- warenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von ausländischem Fleisch (nur Einlaßstelle): Untersuchung von ausländischem Wein, Traubenmost und maische; Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und Branntweinfabrikaten und von Tabak, sofern für diese Waren Abgabenvergütung usw. beantragt wird; Erhebung von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein, geschrotetes Malz, Spielkarten aus dem freien Verkehr Luxemburgs und der Gemeinde Jungholz und über Wein. Erteilt: dem Zollamt II Boguslaw im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo die Befugnis zur amt- lichen Kennzeichnung von Gerste; dem Zollamt I Bonn (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Cöln Apostelnkloster die Be- fugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II über Poststücke; dem Zollamt II Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Neidenburg die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über inländisches, zur Ausfuhr nach Rußland bestimmtes Salzz; dem Zollamt II Kohlscheid im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis zur Erledi- gung von Zollbegleitscheinen II und von Begleitscheinen II über inländisches Salz; » dem Hauptzollamt Kreuznach die Befugnis zur Abfertigung leerer eiserner Fässer, die für die chemische Fabrik des Dr. Emil Jacob zu Kreuznach unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleit- schein I oder mit Begleitzettel aus dem Ausland zurückkommen; dem Zollamt I Nienburg im Bezirke des Hauptzollamts Verden die Befugnis zu Erledigung von Zollbegleitscheinen I über die für H. Heye, Glasfabrik in Nienburg, leer aus dem Ausland zurück- kommenden Säcke; dem Hauptzollamt Nordhausen die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen eingeht;