3. Allgemeine Verwaltungssachen.                                      Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung vom 8. September 1910, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten (Reichs-Gesetzbl. S. 993). Das am 23. Juli 1910 im Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 416 veröffentlichte Verzeichnis der unter die Nummern III bis VII des § 1 und die Nummern II bis VII des § 17 der Verordnung vom 8. September 1910 fallenden Reichsbeamten wird, wie folgt, mit der Maßgabe ab- geändert, daß dieser Nachtrag mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt:                          Verzeichnis der Reichsbeamten.                                     § 17 § 1 der Verordnung über die Tagegelder, die Enhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten in der Fassung vom 8. September 1910. Klasse IV. Klasse III. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.                                    F. Reichsschatzamt. In der ersten Zeile ist das Wort: „Ständiger“ durch „Ständige“ zu ersetzen.                           H. Post= und Telegraphenverwaltung. In der ersten Zeile sind die Worte: „Ständige Hilfsarbeiter der Zentralbehörde“ durch: „Ständige Hilfsarbeiter "  Reichs- Postamt  " « Bautechnischer ter im Reichs-Postamt“ zu ersetzen. Klasse IV.                         Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.                                       A. Reichstag. Auf Seite 420 in der letzten Zeile ist statt: „Registratoren und Kalkulatoren“ zu setzen: „Sekretäre, Kalkulatoren sowie Registratoren“". ·                              D. Reichsamt des Innern. der 3 In Zeile 20 und 21 treten hinzu: „Regierungsbaumeister"“, und zwar an den Beginn der Zeilen. In der fünftletzten Zeile ist statt: „Assessoren im Reichsamt des Innern“ zu setzen: „Assessoren im Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern“. In den vier letzten Zeilen ist statt: „Die in den dem Reichsamt des Innern nachgeordneten Behörden beschäftigten kommissarischen Hilfs- arbeiter in Stellen von Mitgliedern oder Stän- digen Mitarbeitern“ zu setzen: „Die in dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern                                                                                   37*