Zu Anlage A. Staat:,....................·....·.....-.·..........................·........ Vierteljahr 19 5. Lungenseuche des Rindviehs. Verwaltungs= Bei Beginn Im Laufe Am Schlusse Stückzahl Im Laufe des Vierteljahrs sind . des Vierteljahrs « . bezirk .- es Bierteljah gesersten « auf polizeiliche auf Veranlassung (Kreis, Be- · wurden von ist die Rindvieh- von er Anordnung des Besttzers Lfd. zirksamt, waren der Seuche Seuche er- blieben bestandesXr- % ant#en und Renhbet r che- und bone rn che Be- Nr. Amtshaupt.verseucht betroffen loschen in verseucht in den neu krankt 45alen igenseua 9 merkungen mannschaft, · sz mffxn krank frei krant ferei Oberamt Ge- Ge- Ge- Ge- Ge- Ge- Ge- Ge. Gehöften "!t b efund en befunden usw.) meinden t meinden hösfte meinden höfte meinden 5 "„ Sv. 6 · · « (Gutsbez.)h"st(gutsvez.) Guts-Ich«""(Gutghez.)hste(P«) Rinder . 1 2 8 4 5 6 7 8 9 10 11 13 14 )15 16 D) 17 18 worden sind, ist nur anmerkungsweise anzugeben. 1) Unter den getö öteten Tieren (Sp. 14 bis 17) sind sämtliche auf polizeiliche Anordnung oder auf Veranlassung des Besitzers getöteten lungen- feuchekranken, seuchen= oder ansteckungsverdächtigen Rinder einschließlich der mit polizeilicher Genehmigung zur Abschlachtung ausgeführten Tiere aufzuführen. 2) Die Zahl der Tiere, die in seuchenfreien Gehäöften wegen Seuchen= oder Ansteckungsverdachts getötet und lungenseuchefrei befunden