Zu Anlage A. Staat 11. Geflügelcholern und Hühnerpest. a. Geflügelcholera. Verwaltungsbezirk (Kreis, Bezirksamt, Amtshauptmann- schaft, Oberamt usw.) Lfd. Nr waren verseucht Bei Beginn Im Laufe des Vierteljahrs wurden von der Seuche betroffen ist die Seuche erloschen in Am Schlusse blieben verseucht Stückzahl des gesamten Bestandes in den neu betroffenen Gehöften (Sp. 6) an Im Laufe des Viertel- jahrs sind von erkranktem Geflügel gefallen oder getötet anderes Be- merkungen Gemeinden (Gutsbez.) Ge- höfte Gemeinden (Gutsbez.) Ge- höfte Gemeinden (Gutsbez.) Ge- höften Gemeinden (Gutsbez.) Ge- höfte Hühnern Gänsen Enten anderem aus- geflügel: Hühner Gänse Enten Ge- flügel!) 18 19 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1) Die Arten des anderen Hausgeflügels sowie Fälle von Geflügelcholera bei Wildgeflügel sind anmerkungsweise anzugeben. 399