Zu Anlage C. Staat: J 4. Begleitbemerkungen zu den AUbersichten 1 bis 3.5 414 1) Hierunter sind Angaben über die Durchführung anderer Arten der freiwilligen Tuberkulosebekämpfung, als die in Übersicht 3 genannte, zu machen, ferner weitere besonders bemerkenswerte Tatsachen mitzuteilen, namentlich solche, die sich auf die tierärztliche Feststellung der Tuberkulose (ogl. Anhang zu Abschnitt 12 Nr. 12 der Ausführungsvorschriften zum Viehseuchengesetze) und auf den Erfolg der staatlichen sowie der freiwilligen Be- kämpfung der Tuberkulose des Rindviehs beziehen. Zur Beurteilung des Wertes der freiwilligen Tuberkulosebekämpfung ist insbesondere mitzuteilen, wie diese Maßnahme auf den Gesundheitszustand der Rinder (und der Schweine) in denjenigen Beständen gewirkt hat, in denen sie seit zwei und mehr Jahren zur Durchführung gelangt ist. · " ·