— 490 — Muster 15 (Tabaksteuerordnung § 37). Hauptamtsbezirk enlaz. Tabak-Abrechnungsbuch Nr. 117. Hebebezirk Schedt. Tabaksteuerberechnung. Der Tabakpflanzer, Herr Georg Huber in Dambach, hat von dem am 30t# Wovember 1912 zur amtlichen Verwiegung vorgeführten Tabak a) — Eg Grumpen, b) 798.40 = Tabakblätter zum Steuersatze von 57 , c) 23.654 " " " 45, zusammen 82405 kg zur Aufbewahrung zurückgenommen. Die Steuer hierfür im Betrage von a) — A, b) 564% c) 9,20 zusammen 593 M ist nach § 25 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 bei der erstmaligen Veräußerung des Tabaks, spätestens jedoch am 15. Juli 1913 bei dem unterzeichneten Sollamt einzuzahlen, sofern nicht Stun- dung bewilligt oder der Tabak zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in eine Nieder- lage abgefertigt wird. Schrceck, den Iteu Deæember 1912. Königliches Zollamt. Kloss (Unterschrift.)