— 528 — 2. Finanzwesen. AUAachmeisung von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung für das Rechnungsjahr 1911. . « Im Reichshaushalts-Et ¾ist Beze isT nung Ginnahmen 3 für dar ist er echnungsjahr 1811 veran— Einnahmen Rechnungsjahr 1911 schlagt auf 1 2 3 Post= und Telegraphenverwaltung 755 .575 064 734 161 600 Reichs-Eisenbahnverwaltung ... 142 584 194 128 893 000 3. Mili tärwesen. Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: Im § 89, 1 Abs. 1 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 sind die Worte „, sofern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt,“ zu streichen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Homburg v. d. H., den 18. Mai 1912. gez. Wilhelm I. R. In Vertretung des Reichskanzlers: ggez. Delbrück. An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern).