— 529 — 4. Zoll- und Steuerwesen. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Königreich Preußen. Das Zollamt II Westerbek im Bezirke des Hauptzollamts Hadersleben ist aufgeboben worden. Erteilt: Dem Hauptzollamt Aachen sowie den zu seinem Bezirke gehörigen Zollämtern I Aachen Bahnhof West und Aachen Bahnhof Moltkestraße die Befugnis zur Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird; dem Zollamt J Eltville im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die Befugnisse gemäß 881 und 2 der Weinzollordnung, die Befugnisse 12 und 13 und die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Wein, Traubenmost und Traubenmaische, auch wenn diese Waren unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen eingehen; dem Zollamt 1 Hagen i. W. Kölner Straße die Befugnis zur Ausfertigung von Zigaretten- begleitscheinen; dem Hauptzollamt Iserlohn die Befugnisse gemäß §§ 1 und 2 der Weinzollordnung; dem Zollamt II Pyrmont im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen ! über Tabak und Glaswaren; dem Zollamt 1 Rees im Bezirke des Hauptzollamts Emmerich die unbeschränkte Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheinsendungen von unbearbeiteten Tabakblättern; dem Zollamt I Utersen im Bezirke des Hauptzollamts Itzehoe die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Schleifsteine der Nummer 695 des Zolltarifs, die für die Firma Heinrich Pohl- mann daselbst eingehen. Königreich Bayern. Im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg ist die Steuerstelle Adelsdorf aufgehoben und das Steueramt Höchstadt a. A. in eine Steuerstelle umgewandelt worden. Erteilt: Dem Steueramt Forchheim im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen II ohne Einschränkung und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I1 und von Begleitzetteln über rohe Baumwolle für die Spinnerei Forchheim G. m. b. H., über Rizinusöl in Fässern für die Aktiengesellschaft für mechanische Buntweberei Weber & Ott in Forchheim und über rohes Zinn und Zinnabfälle für die Zinnfolienfabrik D. Morgenstern in Forchheim; dem Steueramt Schrobenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt die Befugnis zur Ausfertigung von Tabakversendungsscheinen I. Veränderungen in dem Verzeichnis der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen für Wein, Traubenmost und Traubenmaische (§ 8, § 22 Abs. 3 und § 23 Abs. 4 der Weinzollordnung) ermächtigten ausländischen Fachchemiker. Trankreich. Die Ermächtigung der Chemiker Gayon und Blarez in Bordeaux ist in Wegfall gekommen. 757