— 568 — Freie Hansestadt Bremen. Die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß I im Bezirke des Hauptzollamts Bremen Bindwams ist in zwei Zollabfertigungsstellen geteilt worden, die die Bezeichnungen „Zollabfertigungsstelle Zoll- ausschluß 1 Ost“ und „Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West“ führen. Den neuen Zollabfertigungs- stellen sind die gleichen Befugnisse beigelegt worden wie der bisherigen Zollabfertigungsstelle Zoll- ausschluß 1 mit der Einschränkung, daß die Zollabfertigungsstelle Zollausschluß 1 West nur als Einlaß- stelle für ausländisches Fleisch zugelassen wird. "„ Elsaß-Lothringen. Dem Zollamt 1 Fentsch im Bezirke des Hauptzollamts Diedenhofen sind die Befugnisse 9, 10 und 66 beigelegt worden. Der Nachtrag zum Amterverzeichnis ist wie folgt zu berichtigen: Bei Apenrade (S. 11), Bremerhaven (S. 18) und Geestemünde (S. 37) ist in Spalte 6 zu —W“ „In . . . . . . sind gemischte Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Bau= und Nutz- olz zulässig“ bei Asch i. Böhmen (S. 11) und Haidmühle (S. 42) ist in Spalte 5 die Befugnis zur Ein- gangsabfertigung der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge zuzufügen; bei Groß Mochbern (S. 40) ist in Spalte 5 zuzufügen die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II; bei Habelschwerdt (S. 42) muß es in Spalte 3 statt „Mittenwalde“ heißen: „Mittelwalde“"; bei Hamburg, Zollabfertigungsstelle Vorsetzen (S. 42) ist die Begleitscheinbefugnis für inländischen Tabak zu ändern in „Erledigung von Begleitscheinen I und II/; bei Leipzig, Zollamt am Dresdner Bahnhof (S. 58) ist in Spalte 2 ersichtlich zu machen, daß mit der Stelle eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist; bei Siegen (S. 87) bezieht sich der zweite Absatz in Spalte 6 nicht auf die Ausfertigung, sondern auf die Erledigung von Zollbegleitscheinen 1; bei Stadtremda (S. 89) ist in Spalte 3 statt „Meiningen“ zu setzen: „Weimar“:; bei Thorn (S. 92) ist die Dienstbezeichnung in Spalte 2 „Z.A. I Bhf.“; bei Uberlingen (S. 94) ist in Spalte 5 die Befugnis zum Einlaß und zur Untersuchung von Wein, Traubenmost und Traubenmaische hinzuzufügen. 5. Poli zeiwese n. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 7 S Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum 2 * Ausweisung des » der Bestrafung. Ausweisungs- der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 1 2 3 4 b 6 a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. geboren am 24. Juni 1868 zu Glem-sversuchter einfacher Stadtmagistrat Strau= 13. Mai 1912. bowice, Bezirk Wadowice, Galizien, Diebstahl im Rück- bing, Bayern, österreichischer Staatsangehöriger, fall (1 Jahr 6 Mo- 1 Johann Wandor, Gütler und Krämer, nate Zuchthaus, laut Erkenntnis vom 11. November 1910),