— 578 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 1912 beschlossen, daß mit dem 1. September 1912 die nachstehenden Anderungen und Ergänzungen des Taratarifs einzutreten haben: — ÔSÔÛÚ — — Nu Tarasätze Laufende nenr Benennung Art in Hundertteilen Zoll- der der des Rohgewichts Larazuschlags- Nr. tarifs Gegenstände Umschließung sätze bisher künftig 1 2 3 4 5 6 7 1 29 Nur gegorene abak- blätter Bastplatten oder harte Palmblattplatten, mit Stricken oder Tauen verschnürt, mit nur gegorenen Tabak- blättern aus Kuba im Gewichte von über 60 kg bis 70 kg, auch mit Leinenumhüllung. 12 10 von über 70 kg bis 80 kg, auch mit Leinenumhüllung. 12 9 von über 80 kg: mit Leinenumhül-= lung 12 10 ohne Leinenumhiül- lununnn 12 8 2 43 Cycaswedel, frischo oder getrochnet. Kisten 39 35 3 52 Rosinen . Kisten aus Tannenhol von etwa 50 cm Länge, 25 cm Höhe und 30 cm Breite (so- genanntehalbe Kisten) im Rohgewichte von mehr als 14 kg ohne Leinenumschließung, mit Rosinen aus Kalifornien 15 11 4 61 Kaffee, roh. . . Säczke und doppelte Um- schließungen aus losen oder netzartigen Ge- weben 1 1,40 einfache Ums chließungen * aus leichten Geweben 1 0,80 einfache Umschließungen aus losen, auch netz- artigen Geweben 1 0,65