— 590  — V. Schafe. Anzahl 1. Unter 1 Jahr alt (LämmerzJ. .. %%„ 2. 1 Jahr alt und älter, und zwar: a) Böcke .. .............................·... -........ b) Mutterschafe (Zibben) . ............. c) Hammel (Schöpfe)... ............................·.....·.... . Gesamtzahl (Summe zu)...........-..... ,.....,......· VI. Schweine. 1. Unter ½ Jahr allt. .................................... 2. ½ bis 1 Jahr alt .. .........-..... .·....·............. 31 Jahr alt und älter, und zwar: Zuchteber ........ ...................·................ b) Zuchtsäue ..«..................................... c) sonstige mindestens 1 Jahr alte Schweine ... ..............·......·.......... Gesamtzahl (Summe zu 2 ..................-............. VII. Ziegen. 1. Unter 1 Jahr alt (Lämmer) . . ................................ 2. 1 Jahr alt und älter, und zwar: a) Böcke ..............«....----—---·-...--.·-.....-... b) Ziegen (Geißen) .....................-..·--....·-.----.. Gesamtzahl(Summe zu VII ).....·..·....................... VIII. Federvieh, einschließlich des jungen Federviehs (Küken) usw.). 1. Gänse (Gesamtzahl). . . .. . 2. Enten (Gesamtzahl )............ -, 3. Hühner (Gesamtzahl)......... 4. Truthühner (Gesamtzahl)............ , Gesamtzahl (Summe zu VIII)............    IX. Bienenstöcke. Gesamtzahl · .........·...........··.....-.. Wieviel Stöcke mit beweglichen Waben find unter dieser Gesamtzahl? " 1) Falls sich in einem Bienenstocke (Bienenhause) mehrere Bienenvölker befinden, so wird jedes Volk als ein Stock gerechnet.                                            B. Schlachtungen. ²) Während der Zeit vom 1. Dezember 1911 bis 30. November 1912 sind von der Haushaltung innerhalb ihres räumlichen Verfügungsbereichs (sei es auf dem Gehöfte selbst in Haus, Stall, Scheune, Schuppen, Hof und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, Feld usw.) geschlachtet worden, ohne daß eine amtliche Schlachtvieh= oder Fleischbeschau vorzunehmen war: Anzahl 1. Kälber unter 3 Monaten alt ............ 2. Jungrinder 3 Monate bis 2 Jahre alt . ............. ..-......·.-..........·. 3. Kühe (auch Färsen und Kalbinnen) über 2 Jahre att. ·..·.... 9) Sofern nach Iandesrechtltchen Vorschriften auch das ausschließlich im eigenen Haushalt der Besitzer der Schlachttiere zur Verwendung kommende Fleisch der amtlichen Beschau unterliegt, ist dieser Teil des Musters nicht aus- zufüllen, weil diese Schlachtungen schon in der Statistik der amtlichen Schlachtvieh= und Fleischbeschau gezählt worden sind.