— 623 — unter b hinter „Kontingent“ einzuschalten: „oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkohol— menge“, hinter „Kontingente beteiligten“ einzuschalten: „oder bis zum 30. September 1912 beteiligt gewesenen“, hinter „nicht beteiligten“ einzuschalten: „und auch nicht bis zum 30. September 1912 beteiligt gewesenen“; unter d vor „über“ einzuschalten: „in den Fällen des § 72 Abs. 3 des Branntweinsteuergesetzes“; unter e der Strichpunkt durch ein Komma zu ersetzen und sodann anzufügen: „ferner bei den nach dem 30. September 1909 betriebsfähig hergerichteten Obst- brennereien und diesen gleichgestellten Brennereien, die zur Abfindung zugelassen werden, daß der Brennereibesitzer die im § 216 Abs. 1 unter b B. O. angegebene Verpflichtung übernommen hat;"                                    Zu den Mustern 16 und 17. à) In der Anleitung zum Gebrauch ist in Nr. 2 (3) unter à hinter „Brennerei“ einzufügen: „oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkohol— menge“, unter b statt „für solche“ bis „ihrer Kontingente“ zu setzen: „für die unter die §§ 152a bis 152e B. O. fallenden Brennereien außerdem der Gesamtbetrag ihrer Kontingente usw.“", unter c hinter „niedrigeren“ einzufügen: „oder zu einem ermäßigten“, statt „sowie“ bis „vorzutragen“ zu setzen: „sowie in den Fällen des § 72 Abs. 1 und 3 des Branntweinsteuergesetzes die der Vergällungspflicht nicht unterliegenden Hundertteile der innerhalb des Durch- schnittsbrandes hergestellten Erzeugung vorzutragen“, unter d „Kontingentswert-“ zu streichen; in Nr. 3 (4) ist an Stelle der Worte: „.und der von der Vergällungspflicht befreiten Alkoholmenge“ einzufügen: „oder der zu dem bisher angewendeten ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstell- baren Alkoholmenge“ und hinter „wird“ einzuschalten: . gegebenenfalls auch die Angaben über den bisher angewendeten Verbrauchsabgaben- satz zu berichtigen“; b) die Spalte 4 (6) erhält die Aufschrift: „zu dem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze“ von ihr ist auf der linken Seite durch eine Linie ein Teil abzutrennen, der die Aufschrift erhält: „von A“; c) in den Aufschriften der Spalten 5 und 7 (7 und 9) ist statt „höheren“ zu setzen: „allgemeinen“ und hinter „Kontingent“ einzufügen: „oder die zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellbare Alkoholmenge“;                                                                                                        90