— 670 — 3. Medizinal= und Veterinärwesen. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in Anlage II. a. zum Vieseuchenüber- einkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: VII. Drittes Sperrgebiet in Oberösterreich. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen“. Berlin, den 2. August 1912. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Scharmer. 4. Militär wese n. Die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch Beschluß des Bundesrats, wie folgt, abgeändert worden: I. bei den Reichs= und Staatsbehörden (Zentralblatt S. 317 ff.). 1. Im § 1 Abs. (4) Zeile 2 und 4 (S. 317), § 18 Ziffer 4 Zeile 2 und 3 (S. 322), § 22 Abs. (2) Zeile 3 (S. 323) und in * G Anmerkung 2 I Zeile 1 (S. 337) ist statt „im Heere oder in der Marine“ zu setzen: „im Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“. 2. Im § 1 Abs. (7) Zeile 3 (S. 318) sind die Worte „Schutz= oder“ zu streichen. 3. - §* 1 Abs. (7) Zeile 9 (S. 318) ist statt „Heere oder in der Kaiserlichen Marine“ zu etzen: „Heere, in der Marine oder in den Schutztruppen“. 4. Im § 18 Ziffer 2 Zeile 2 (S. 322) ist hinter dem Worte „Landheeres“ einzufügen: „und der Schutztruppen“. 5. Im § 22 Abs. (3) Zeile 4 (S. 323) und - in Anlage A Anmerkung’) Zeile 5 (S. 326) ist statt „Heere oder der Marine“ zu setzen: „Heere, der Marine oder den Schutztruppen“. 6. In Anlage E Zeile 4/5 (S. 330) ist das Wort „Schutztruppe“ zu streichen. 7v den Anlagen A bis E Zeile 3 (S. 326 bis 330) ist stat „Monaten“ zu etzen: