— 770 — c) In der Überschrift der Spalten 3 bis 12 wird hinter „Tabak“ ein Punkt gesetzt und „usw.“ gestrichen. Die Uberschrift der Spalte 9 wird in „Reine Flächensteuer und Steuerabfindung“, die Uberschrift der Spalte 11 in „Tabakersatzstoff-Abgabe“ geändert. In der Fußnote zu Spalte 14 ist statt § 3“ zu setzen „§ 2“. d) Spalte 6 wird in der Uberschrift hinter „45 “ durch das Zeichen) und am Fuße durch folgenden Zusatz ergänzt: „7) Davon entfallen auf: a) Grumpen: M b) Tabakblätter zur Herstellung zigarettensteuerpflichtiger Erzeugnisse M c) im Werte verminderten Tabak (§ 36 der Tabaksteuerordnung) M