— 825 — Vorbemerkung zu 8 bis 12: Die Beträge sind auf volle Mark abzurunden. Maßgebend ist der Stand zur Zeit der Beendigung des Konkursverfahrens. 8. Massekosten M darunter: a) Gebühren des Gerichts . M Auslagen des Gerichts .·.- b) Vergütung des Verwalters .- Auslagendes Verwalters... - c) Vergutung der MitglIeder des Gläubigerausschusses Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses 9. Masseschulden 10. Schuldenmasse .. davon: a) bevorrechtigte Konkursforderungen . M b) nicht bevorrechtigte Konkursforderungen - 11. Teilungsmasse . ........ M. (Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur in Höhe des für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt.) 12. Ergebnis der Verteilung. Es entfielen: a) auf die Masseschulden M b) auf die Massekosten . — c)aufd1ebevorrechtigten Konkursforderungen d) auf die nicht bevorrechtigten Konkurs- forderungen ). Tag der Ausfüllung: Die Prozentzahlen werden im Kaiser- lichen Statestischen Amte berechnet. — % % *              % % Bemerkungen (auch zu den Angaben auf der ersten Seite.)                                                                     Name des ausfüllenden Beamten:                                                                                                   126*