Muster 3. (Zu § 18 Abs. 2.) Vorläufige Bescheinigung der Prüfungskommission in über die 6 Wieder- holung des naturwissenschaftlichen Abschnitts der tierärztlichen Vorprüfung seitens des Studierenden der Veterinärmedizin Der Studierende der Veterinärmedizin aus hat bei der mit ihm abgehaltenen Vorprüfung im naturwissen- ersten zweiten die früheren schaftlichen Wiederholungs- Wiederholungs- (die früheren Prüfungs- Abschnitt prüfung prüfung bescheini- am am am gungen find ausweislich der beigefügten Bescheinigung (oder anguheften.) bei zweiter Wiederholung: Bescheinigungen) 1. in der Zoologie das Urteil: 2. Botanik: 3. Chemie: 4. Physik: erhalten. (Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat: Die Prüfung in darf frühestens nach wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten Prüfungstermin in dem Vierteljahr 19 zu erfolgen.) , den 19 Der Vorsitzende der Prüfungskommission. (Siegel der Prüfungskommission.) (Name)