Wuster 5 (E. Z. O. § 47). Annahmeerklärung. . Schiffsführer . . Der unterzeichnete Bevollmächtigte der Eisenbahnverwaltung übernimmt die zu d Begleitzettel Nr. des amts gehörigen, in das Fahrzeug umgeladenen Güter zur weiteren Beförderung d Wagen Nr. und tritt hinsichtlich dieser Güter in die Verpflichtungen ein, die sich nach der Begleitzettelanmeldung aus dem Vereinsgzollgesetz ergeben. Gleichzeitig beantragt er die Verlängerung der Gestellungsfrist bis zum , den 19 Dem amt übersandt. Bemerkungen wegen der Sicherheit: Die Gestellungsfrist ist bis zum verlängert worden. , den 19 amt 12