— 108 — 2. Finan zwesen. AUAachmeisung von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1912. Bezeichnung der Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist des Rechnungsjahrs bis zum Schlusse des Monats die Einnahme für das Rechnungsjahr 1912 veran- Einnahmen Dezember 1912 schlagt auf — — — — — * * 1 2 8 Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung 585 044 201 791 381 000 Reichs--Eisenbahnverwaltuig 114 428 000 141 780 000 3. Medizinal-- und Veterinärwesen. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnis der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland ein- gehende Fleisch (Anlage F zur Bekanntmachung vom 30. Mai 1902 — Beilage zu Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 1908 —) hinzuzufügen: a) unter laufender Nr. 1 in Spalte 4: „Memel, Hauptzollamt" und in Spalte b: „frisches Fleisch“, b) unter laufender Nr. 1a in Spalte 2: „Bajohren, Zollamt 1“, e) unter laufender Nr. 40 a in Spalte 4 „Elmshorn, Zollamt 1“ und in Spalte 5: „frisches Fleisch“ und zwar mit der Maßgabe, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anderungen zu aà und c von der Königlich Preußischen Regierung bestimmt wird. Berlin, den 23. Januar 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiéres.