1kg Seifenpulver, 1 kg Tran, 0,, kg Tran und 0,/75 kg Eisenoxyd, 0,5 kg Tran und 0,375 kg Kienruß. (2) Bei den gesperrt gedruckten Vergällungsmitteln sind die in Anlage 2 gegebenen An- #'82. Aulas weisungen zu beachten. § 9. Unvollständige ) Die unvollständige Vergällung ist eine solche, neben der weitere Maßnahmen zur Ver- Bergällung. hütung einer mißbräuchlichen Verwendung des Salzes zu treffen sind. (2) Die unvollständige Vergällung ist unter amtlicher Uberwachung entweder auf den Salz- werken oder in den Gewerbsräumen des Empfängers vorzunehmen. Sie hat kurz vor der Ver- wendung des Salzes stattzufinden. (3) Unvollständig vergälltes Salz darf nur zu dem genehmigten Zwecke, nur in der an- gemeldeten Weise und nur von demjenigen verwendet werden, für den die Vergällung erfolgt ist. 8 10. Besoudere (u) Zur unvollständigen Vergällung dürfen folgende Stoffe (besondere Vergällungsmittel) Vergällungs= mit Genehmigung des zuständigen Hauptamts verwendet werden. Die Stoffe sind dem zu ver- mittel. gällenden Salze in den dabei bezeichneten Mengen auf je 1 dz zuzusetzen, wobei immer nur eins der in den einzelnen Unterabschnitten aufgeführten Mittel zu verwenden ist. a) Zur Herstellung von chlor= und natriumhaltigen Erzeugnissen, wie Bleichlauge, Bleichlösung, Chlorkalk, Salzsäure, Salmiak, Chlorzink, Natrium, Atz- natron, Soda, Bleichsoda, Natriumsulfat, Natriumbisulfat, Ferrocyannatrium, Kieselfluornatrium, Antimondoppelsalz (Brechweinsteinersatz), benzolsulfosaures Na- tron, Natronseifen: Ammoniakflüssigkeit in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 3 kn Ammoniak- gas kommen, d kg Ammoniumsulfat, 3 kg Antimondoppelsalz, 0,5 kg Eisenoxyd, 4 kg Eisensulfat (Eisenvitriol), 5 Liter Elektrolytbleichlauge mit 5 Liter Wasser und 100g Atznatron 5 Liter Elektrolytbleichlauge und 10 x Atznatron, 0, 25 Kkg Mineralöl, 10 kg Natriumbikarbonat, 2 kg Natriumbisulfat, 2,5 kg Natriumsulfat, kalziniert, 5 kg Natriumsulfat, kristallisiert (Glaubersalz), 1,, ku Natronlauge, O0, kg Pariser Blau, trocken, O,oi kg Pariser Blau, gelöst in 2 Liter Wasser, 2 kg rauchende Salzsäure, 3 kg Schwefelkiesabbrände, Schwefelsäure in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 1 kg wasserfreie Schwefelsäure kommt, Soda in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 2 kg Natriumkarbonat kommen, Teerfarbstoffe, 3 Liter einer wässerigen Lösung mit mindestens 0,125 g Farb- stoff auf 1 Liter, 2 k# zinksulfat (Zinkvitriol).