— 513 — Die Unterschiede in den Angaben der Manometer bei steigendem und sinkendem Druck (Nachwirkungsbreite der Feder und toter Gang im Werke) sollen an derselben Stelle nachstehende Beträge nicht überschreiten: für Drucke zulässige Unterschiede bis 1 30 kg. ........ 0,1kg s50-. ........ ,25 -100-. ........ 0,s- -200-.. ........ l- -500-........... 2,5- über500bi51000kg....... ö- unterhalb Atmosphärendruck (Vakuummeter) 0,« em 8 18. Manometer und Vakuummeter, welche den vorstehenden Bestimmungen entsprechen und die in § 12, angegebenen Fehlergrenzen einhalten, werden mit Prüfungsscheinen versehen. 6 Kontroll= und feinere Manometer erhalten Scheine, auf denen die bei Zimmertemperatur!) ermittelten Fehler bei steigendem und sinkendem Druck sowie das aus den direkten Beobachtungen ebildete Mittel abgerundet angegeben sind. Die Abrundung richtet sich nach der Größe der Fehler und beträgt unter Berücksichtigung der mehr oder weniger feinen Teilung O,ubis 0,# des kleinsten Intervalls. Manometer für weniger feine Zwecke (5 9 Abs. 2) erhalten einfachere Scheine, auf denen nur die mittleren Fehler (Mittel aus den Fehlern bei steigendem und sinkendem Druck) an- gegeben sind. Bei Instrumenten, welche die in §. 12 bestimmten Fehlergrenzen überschreiten, werden die Angaben im Abfertigungsschreiben mitgeteilt. Judikatoren. *§ 14. Die Prüfung geschieht auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen ) über die Fest- stellung der Maßstäbe für Indikatorfedern. 1. Jeder Indikator, dessen Federn geprüft werden sollen, ist vorher auf seinen Zustand, de#immungen. insbesondere auf Gesamtreibung des Kolbens, der Stange und der Gelenke, auf Dichtheit des Kolbens und auf toten Gang, Gradführung und rechtwinkliges Arbeiten der Schreibvorrichtung zu untersuchen. 2. Die Indikatorfedern sind durch Gewichtsbelastung zu prüfen. 3. Die Federn sind in Verbindung mit der Schreibvorrichtung zu prüfen. Auf Wunsch wird eine gesonderte Prüfung auf Proportionalität der Schreibvorrichtung vorgenommen. 4. Jede Feder, die beim Gebrauche des Indikators höhere Temperatur annimmt, ins- besondere jede Innenfeder, ist im allgemeinen kalt und warm, und zwar bei etwa 200 C und bei 100% C zu prüfen. Auf Wunsch werden auch Außenfedern außer bei Zimmertemperatur bei höherer Temperatur geprüft. 5. Die Federn sind mit mehrstufiger Belastung zu prüfen, und zwar in mindestens 5 Stufen oberhalb der atmosphärischen Linie und, in mindestens 3 Stufen unterhalb derselben. In den Prüfungsschein sind alle Einzelwerte der Untersuchung aufzunehmen. 1) Die Temperaturkorrektion der Federmanometer beträgt zwischen O,oon und Oçooo# kg und kann im Mittel zu 0, kg pro Grad und Kilogramm augenommen werden. N Diese Bestimmungen find im Einvernehmen mit der Phynsikalisch-Technischen Reichsanstalt aufgestellt vom Verein deutscher Ingenieure (vgl. Zeitschrift dieses Bereins 1906 S. 709). 72