Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Dn beriehen durch alle Postanstalten und HLuchhandlungen. 4 XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1913. Nr. 26. Ingalt: 1. Aousulatwesen: Ermachtigungen zur Bornahme für die geit vom . April 1913 bis zum r Schlusse des von Zivilstandshandlungen. — Erequaturerteilungen: Monats April 1913 527 Entlassung . .ê6eite 225 3. Militärwesen: Ermächtigungen zur Ausstellung erttlicher 2. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichti gen Steuern und Gebühren fur die Zeit vom 1. Aprii 1913 Deutschen in Spanien oder in Portugal und Erlöschen bis zum Schlusse des Monats April 1913. 226 einer Ermachtigung für den Konsulatsbezirk Malaga 527 Nachweisung von Einnahmen der Reichs-Post-- und 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung Reichsgebiette 5228 1. Kon fsulatwesen. Dem bei dem Kaiserlichen Ronsulat in Tsinanfu beschäftigten Dolmetscheraspiranten Balser ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor- zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul TKreusch von Buttlar ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Cesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Den Konsuln von Bolivien in Frankfurt a. M., Düsseldorf und Bonn, Eduard Engler, Franz Rürten und Friedrich von Schulz Hausmann, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem brasilianischen Generalkonsul in Oamburg, Joso Carlos da Fonseca Pereira Pinto, ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden. Dem Naiserlichen Vizekonsul Frederik de Wit in Terschelling ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden. 71