— 577 — Aachweisung von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom 1. April 1913 bis zum Schlusse des Monats Mai 1913. # . Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat ist e zeichnung des Rechnungsjahrs bis die Einnahme für das der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1913 veran- Einnahmen Mai 1913 schlagt auf ; ! 4 4. 1 2 s Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 131 549 716 842 369 000 Reichs · Eisenbahnverwaltung .. . . . ... 26 309 000 153 779 000 383. Versichernugs wesen. Bekanntmachung, betreffend Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 1242 der Reichsversicherungs- ordnung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1913 auf Grund des § 1242 Nr. 1, 2 der Reichsversicherungsordnung beschlossen, daß die §§ 1234, 1235 Nr. 1, §§8 1237, 1240, 1241 der Reichsversicherungsordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1913 an gelten für 1. die in Betrieben oder im Dienste der Handelskammer für die Kreise Heidelberg und Mosbach Beschäftigten, wenn ihnen Anwartschaft auf Ruhegeld im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse sowie auf Witwenrente nach den Sätzen der gleichen Lohnklasse und auf Waisenrente gewährleistet ist oder. sie lediglich für ihren Beruf ausgebildet werden, 2. Personen, denen auf Grund einer früheren Beschäftigung bei der Handelskammer für die Kreise Heidelberg und Mosbach Ruhegeld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse bewilligt sind und daneben eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenfürsorge in dem zu Nr. 1 an- gegebenen Umfang gewährleistet ist. Berlin, den 12. Juni 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.