599 B. Betriebsanflage.) Es wurden erhoben *êç1„ *i 5D+ *5 — Nachrichtlich: . an Betriebsauflage für den Überbrand Einnahme Hiervon ab Bleibt . Nach aeß an allgemeiner für den in an itmienefabek nd besondere « getriebsalufleagrc nach Kleinbrennereien 6 Betriebs- die Überschuß " hant-t für die und von zusammen „ efertigten E Treugung R des Stoffbesitzern auflage Betriebs an Vergütungs-- innerhalb Branntwein- zum höheren Spalten 2 (Summe der auflage. Betriebs- scheinen Durch anitls— steuer- Aürskthe= und 3 Spalten vergütungen auflage brt 1, brandes gesetzes hergestellten und 4) gufung 9 auflage- Branntwein vergütung + 4r“— 5 M . MA 4 1 2 3 4 6 7 8 an Betriebsauflage (B. Sp. 5) zugeführt (5 4 Abs. 4 der Branntweinsteuer-Grundbestimmungen).