606 Landwirtschaft- liche Brennereien, die Branntwein er- zeugt haben haupt- sächlich aus Gewerbliche Brennereien, die Branntwein erzeugt haben hauptsächlich aus . . .. . . .- nder Es hatten zu zahlen: Kartoffeln Getreide sKartoffeln Getreide Melasse Zellstoffen Hesenbrühe Stoffen S für eine für eine für eine für eine für eine für eine für eine kür eine Menge Menge Menge Menge Menge Menge Menge Menge — von vonr von = von 020 = von z von = wvon # r S rlx S S □# * · * 7 *. — bl á#.I #. bla. bl äa#. . ————..- ni a. — — ——-—- — — — E — — — — — — 1 2 3 1 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 r "“ "1 *!:. 1 Betriebsauflage für die Er- engung innerhalb des Durcht chuittsbrandes. A. lediglich allgemeine Betriebsanflage 1 n "B. allgemeine und zugleic besondere Betriebsauflage . Summe A md B. C. Betriebsanflage (A und B) nach dem Satze von 1. 1 I I I 2. 2 3. 3 4. 8 a) in Brennereien mit einer Jahres- erzeugung von mehr als 200, aber nicht mehr als 300 hl fl. b) in Kornbrennereien — mit ausnahme der unter c fallenden — mit einer Jahreserzeugung von mehr als 300 aber nicht mehr als 600 hl M. JP) in landwirtschaftlichen Wnit aote- brennereien, die als solche vor dem 1. April 1895 bestanden haden, mit einer Jahreserzeugung von mehr als , 300 hl M., aber nicht über den Umfang des vor dem 1. Jul- 1895 geubten Betriebs hinaus 5. 10 Zehntel ..... « .1 St:inntcc. « « l 1 wegen Hekengewinnung 2. in landwirtschaftlichen Brennereien, die im Laufe des Betirtebsjahrs Kartoffeln oder Mais verarbeiten, a) wegen des Sommerbetriebb b) wegen einer Betriebedauer von mehr als 159 Tagen. in der Zeit vom 16. September bis einschl lb Juni 1 3 wegen gewerblichen Betriebs 4 in Rüben oder Zellstoffe verarbesienden Brennereien a) wegen Uberschreitung der im § 43 Nr. 1 und § 47 des Branntweinsteuer5 gesetzes vorgesehenen Erzeugungs- . grenzen in den vor dem 1 Juli 1895 betriebsfähig hergerichteten 1 l v.lefouderesettiebsuftaqe i «)amfkonungentbeteiligtenoder bis zum 30 Seplember 1912 beteilig gewesenen Brennereien 5) am Konungent nicht beteiltgten und nicht beteuigt Brennereien. wegen betriebsfählger Herrichtung lauch wegen Uberganges zur Ber- arbettung von Rübenstossen oder Zellstossen) nach dem 30. Juni 1895 b) i gewesenen