— 613 Muster 10. * 3 der Bestimmungen über die Branntweinstatistik.) Direktipbezirk Betriebsjahr 19 Lagerung und Reinigung von Branntwein unter amtlicher Uberwachung. Anleitung zum Gebrauch. Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Uberschießende Mengen von weniger als 50 Liter sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als ein volles Hektoliter anzunehmen. Bei der Abrundung ist darauf zu achten, daß die Angaben in Spalte 6 mit den abgerundeten wirklichen Beständen überein- stimmen; zu diesem Zwecke sind daher gegebenenfalls die Mengen in den Spalten 4 undb, soweit erforderlich, abweichend von der Regel abzurunden. Die der Direktivbehörde nachgeordneten Stellen haben, wenn sie sich des Musters zur Lieferung der Unterlagen bedienen, die Alkoholmengen nach Hektolitern und Litern anzugeben.